ANREISE:Die gemietete Wohnung steht Ihnen am Anreisetag vertragsgemäß ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass es an anreisestarken Tagen, z. B. an den Wochenenden in der Hauptsaison, in seltenen Fällen zu späteren Schlüsselausgaben kommen kann.
ABREISE: Die gemietete Wohnung muss bis 10.00 Uhr geräumt sein, da die Wohnung für ankommende Gäste vorbereitet werden muss. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass das Vertragsverhältnis und somit Ihr Anspruch auf die Wohnung am Abreisetag um 10.00 Uhr endet.
KURABGABE:Heiligenhafen als Ostseebad erhebt eine Kurabgabe, die zusammen mit der Miete, spätestens aber bei Anreise zu entrichten ist. Jeder volljährige Gast ist kurabgabepflichtig. Vom 22. Dezember bis 08.Januar und vom 01. April bis 31. Oktober beträgt die Kurabgabe 3,00 €/Ü. p. P. vom 09. Januar bis 31. März und 01. November bis 21. Dezember eines Jahres 1,80 €/Ü. p. P. Bei einer Behinderung ab 80 % ist ein reduzierter Kurtaxsatz von 50 % zu zahlen, eine ausgewiesene Begleitperson ist von der Kurtaxe befreit. Bitte legen Sie Ihren Behindertenausweis bei Entrichtung der Kurtaxe vor. (Stand 15. Dezember 2021, Änderungen vorbehalten)
1.MIETE
Der Mietpreis beinhaltet die Verbrauchskosten für Strom, Wasser, Heizung sowie Fernsehgerät. Die Endreinigung, das Wäschepaket und die Kurtaxe sind nicht im Mietpreis enthalten und zusätzlich zum Mietpreis zu entrichten. Der Vermittler vereinnahmt die Zahlung der Endreinigung, des Wäschepakets und Kurtaxe treuhänderisch für das Reinigungsunternehmen bzw. die Stadt Heiligenhafen – behandelt sie als durchlaufende Gelder und leitet diese an das Reinigungsunternehmen beziehungsweise die Stadt Heiligenhafen weiter. Bei Zustandekommen des Mietvertrages ist eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Mietpreises fällig. Die restliche Miete, die Endreinigung und die Kurtaxe sind ohne jede weitere Zahlungsaufforderung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn eingehend auf unser Konto zu zahlen. Sofern die Zahlungen der Miete, der Nebenkosten und Kurtaxe nicht innerhalb der im Mietvertrag genannten Fristen erfolgen, ist der Vermieter berechtigt, eine Nachfrist zu setzen oder vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Mieter gemäß Ziffer 5 der Mietbedingungen schadenersatzpflichtig. In der Hauptsaison beträgt die Mindestmietzeit 7 Übernachtungen. Über Ostern, den Tag der Arbeit, Pfingsten, den Tag der Wiedervereinigung und Silvester beträgt die Mindestmietzeit 5 Übernachtungen. Abweichende Mindestaufenthalte und/oder An-/Abreisetage sind bei Buchungslücken in Absprache mit dem Vermieter möglich.
2.MIETGEGENSTAND
Dem Mieter wird das im Mietobjekt enthaltene Mobiliar, Küchen- und Essgeschirr usw. während der Mietzeit zur Benutzung überlassen. Das Inventar ist vom Mieter pfleglich zu behandeln. Sämtliche in der Mietzeit entstandene Schäden sind von ihm zu ersetzen. Der Mieter hat jeden in/an der Wohnung, dem Inventar und den sonstigen Einrichtungsgegenständen auftretenden oder festgestellten Schaden unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Bei Nichtanzeige haftet der Mieter dem Vermieter für den Schaden, welcher daraus entsteht, dass keine Abhilfe geschaffen werden konnte (§536c BGB).
Bei Abreise erfolgt eine Wohnungsabnahme durch den Vermieter beziehungsweise eine von ihm beauftragte Person. Der Beweis, dass ihn oder ihn begleitende Personen kein Verschulden trifft, obliegt dem Mieter. Er übernimmt die Haftung für verschuldungsfähige Kinder. Bei Beendigung der Mietzeit ist das Mietobjekt in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Die Reinigung der Küche ist in der Endreinigung nicht enthalten und vom Mieter durchzuführen. Bei Zuwiderhandlungen kann eine höhere Endreinigung berechnet werden. Verschmutzungen oder Beschädigungen besonderer Art, die nicht durch die Endreinigung beseitigt werden können, hat der Mieter im Wege des Schadensersatzes zu ersetzen und zwar unabhängig davon, ob diese von ihm selbst, einem Mitbewohner oder einem Dritten verursacht worden sind.
Die maximale Personenzahl, mit der das Mietobjekt belegt werden darf (hierzu zählen auch Babys und Kleinkinder) ist im Vertrag genannt und darf nicht überschritten werden. Einer Untervermietung an oder Beherbergung von anderen Personen wird ausdrücklich widersprochen. Der Vermieter behält sich die Ausübung seines Hausrechts gegenüber unberechtigten Personen, insbesondere gegenüber Dritten, die nicht in der Buchung angegeben wurden, vor. Die Ausübung des Hausrechts kann auch durch vom Vermieter beauftragte Personen erfolgen. Bei Zuwiderhandlung kann das gesamte Mietverhältnis fristlos gekündigt werden. Eine Rückzahlung des bereits geleisteten Mietpreises ist verwirkt.
Während der Mietdauer hat der Mieter für eine laufende Reinigung des Mietobjektes zu sorgen. Dazu zählt auch, dass er für ordnungsgemäße Lüftung, Heizung und Reinigung während der Nutzungszeit zu sorgen hat. Die Müllentsorgung ist nach den Richtlinien der Stadt Heiligenhafen vorzunehmen. Die Ruhezeiten gemäß Hausordnung sind zu beachten. Beim Verlassen der Wohnung sind sämtliche Fenster, Außentüren und Wasserhähne zu schließen und alle elektrischen Geräte und Anlagen einschließlich der Beleuchtung auszuschalten. Sollte es bei Einzug wider Erwarten bezüglich der Sauberkeit Beanstandungen geben, so sind diese vom Mieter umgehend dem Vermieter mitzuteilen und die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.
Für den vorübergehenden Ausfall von Mobiliar und/oder Elektrogeräten, der öffentlichen Ver- und Entsorgung oder sonstigen, nicht vorhersehbaren Ereignissen haften weder der Vermieter noch die von ihm beauftragte Person.
3.INTERNET
Bei Wohnungen mit Internetanbindung gewährleistet der Vermieter nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Es wird nur der Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr/auf eigenes Risiko des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, das geltende Recht bei Nutzung einzuhalten (weder Abruf noch Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten; keine Vervielfältigung /Verbreitung/Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Güter; Beachtung der geltenden Jugendschutvorschriften) Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden oder Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Mieter und / oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen.
4.TIERHALTUNG / RAUCHEN
Das Mitbringen und Halten von Haustiere jeglicher Art (dazu zählen auch Kleintiere) ist nicht gestattet – auch nicht besuchsweise. Das Rauchverbot in der Wohnung ist einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter eine Nachforderung bei Beschädigungen oder Verunreinigungen durch das Tier/die Tiere oder das Rauchen vor.
5.STORNIERUNG DES MIETVERTRAGES
Die Kündigung/Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter muss in Schriftform erfolgen. Bei einer Kündigung bis 90 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn hat der Mieter eine Stornogebühr i. H. v. 30 % des Mietpreises zu leisten. Bei einem späteren Rücktritt ist eine Stornogebühr i. H. v. 90 % des Mietpreises zu leisten, sofern es nicht gelingt, das Mietobjekt anderweitig zu belegen. Im Falle einer Nichtanreise des Mieters ist die volle Mietsumme als Schadenersatz zu leisten. Dem Mieter bleibt der Nachweis, ein Schaden sei überhaupt nicht oder wesentlich geringer entstanden, gestattet. Eine Verkürzung der Mietdauer wird wie eine (Teil-) Stornierung des Mietvertrages behandelt und kann u. U. zur Stornierung des kompletten Mietvertrages führen (z. B. bei Unterschreitung des Mindestaufenthaltes).
Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen fristlos zu kündigen:
a. In Fällen von höherer Gewalt, Krieg, Streik, und sonstigen wichtigen Gründen.
b. Wenn der Mieter eine erhebliche Belästigung für die anderen Feriengäste darstellt, das Mietobjekt vertragswidrig benutzt oder sich sittenwidrig verhält. Ein Nichtgefallen des Mietobjektes berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt vom Mietvertrag. Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Mietpreises.
6.VERGESSENE GEGENSTÄNDE
Vergessene Gegenstände werden maximal 14 Tage aufbewahrt. Für die Rücksendung wird eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 10,00 € zzgl. der Portokosten erhoben, Sperrgut nach Aufwand.
7.HAFTUNG DES VERMIETERS
Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf einen dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Vermieter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
8.SALVATORISCHE KLAUSEL
Soweit eine der Vertragsbestimmungen nicht mit geltendem Recht vereinbar ist, bleibt der Vertrag ansonsten wirksam, anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Bestimmung, die mit dem Gesetz vereinbar ist und den ursprünglichen Vertragsbestimmungen am nächsten kommt.
Gerichtsstand ist Hamburg.
Stand: Juni 2023